Immer häufiger bekommen Verbraucher:innen Post von ihrem Kreditinstitut, in der sie dazu aufgefordert werden, eine sogenannte Verwahrentgeltvereinbarung zu unterschreiben. In bestimmten Verträgen sind Verwahrentgelte aber unzulässig, wie Gerichtsurteile zeigen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sie müssen sich auf so eine Vereinbarung nicht einlassen.
  • Im Oktober 2021 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dazu ein positives Urteil vor dem Landgericht Berlin erstritten. Bei der Klage ging es um Verwahrentgelte auf Giro- und Tagesgeldkonten. Ein weiteres, verbraucherfreundliches Urteil hat der vzbv im Dezember 2021 gegen die Volksbank Rhein-Lippe erreicht.
  • Für Banken sind die Negativzinsen ein willkommener Anlass, Ihnen riskante und nicht bedarfsgerechte Geldanlageprodukte zu verkaufen, an denen die Bank noch mehr verdient als über Verwahrentgelte. Bleiben Sie skeptisch!
  • Wechseln Sie gegebenenfalls zu einer Direktbank. Hier gibt es meist noch Zinsen. Und bei deutscher Einlagensicherung ist Ihr Geld auch sicher.
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Lesen Sie hier weiter: Verbraucherzentrale

 

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