Eine Initiative von Immo-Italia

Sinn und Zweck der Initiative

Wir, das heißt, die Initiatoren dieses Projektes sind keine Immobilienhändler und das Projekt ist auch kein Geschäftsmodell, das Projekt ist ein reines Privatmodell und finanziert sich aus den Kapitaleinlagen der Kommanditisten. Das Modell ist auf fünfzig Parteien begrenzt, plus die Initiatoren. Nach Abschluss aller Erfordernisse und der Übertragung der Immobilien auf die einzelnen Investoren sollte es das Ziel sein, eine starke Gemeinschaft in Apulien zu bilden.

Wir, als Initiatoren, gehören selbst dem Projekt an und werden die ersten sein, die dieses Jahr Immobilien in Apulien erwerben, dies vor dem Hintergrund direkt vor Ort für Sie tätig werden zu können, um später die Gemeinschaft zu pflegen und die Kontakte aufrechtzuerhalten. Ab dem 27.07.2021 werden wir einen längeren Aufenthalt in Apulien haben.
Nach unserer Rückkehr werden wir unsere Reise hier ausgiebig dokumentieren.

Es kommt der Gruppe zugute, dass wir mit unseren kompetenten Partnern die Möglichkeit haben nach den italienischen Rechtsvorschriften im Bereich von italienischen und deutschem Steuerrecht und Eigentumsrecht aktiv zu werden.

Gerne kümmern wir uns auch um alle anderen Rechtsfragen. Dies schließt auch das Baurecht mit ein, wenn die Absicht besteht auf dem erworbenen Anwesen weitere Bauoptionen zu planen.

Vorteile eines Immobilienkaufs in Italien

Wie wir unter dem Punkt „kein Grundbuchauszug” (sistema tavolare, )“ bereits beschrieben haben erfolgt in Italien kein Eintrag in das Grundbuch, alleinig der Kaufvertrag ist der Eigentumsnachweis in Italien. In Deutschland gilt grundsätzlich: Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht.

Der italienische Katasterauszug ist kein Grundbuchauszug und nur die notarielle Herkunftsurkunde macht rechtssichere Angaben.

Dies stellt einen wichtigen Faktor für das Eigentum dar und verhindert erstmal den Zugriff auf die Rangfolge im Grundbuch nach deutschem Recht. Somit kann nicht so einfach eine Grundbucheintragung seitens des Staates bezüglich einer Zwangshypothek erfolgen, da alleinig der Kaufvertrag den Eigentümer ausweist. Dies betrifft gleichermaßen Enteignungen und Lastenausgleich, die eine erhebliche Gefahr in Deutschland darstellen. In Italien hingegen ist so etwas nicht möglich und wird auch in der Zukunft nicht eintreten.

Die Frage, wie kann ich das Grundbuch gegen staatliche Forderungen absichern, ist gerade in der heutigen Zeit eine berechtigte Frage. Gibt es überhaupt einen in das Grundbuch einbaubaren Schutz? Hier folgt ein klares „NEIN“.

In Zeiten wie heute, in der die Gefahr wächst, dass der Verfassungsgeber die Gesetze nach einer Pandemie od. Wirtschaftskrise konstituiert und die Länder vorbei am Parlament ausgeschlossen werden, hat der Bund ein Alleinentscheidungsrecht.

In der Vergangenheit nutzten auch Staaten dieses Mittel, um Grundbesitzer zwangsweise an den Folgen von Wirtschaftskrisen oder Kriegen zu beteiligen. In Deutschland war dies in den Jahren 1923 und 1948 der Fall. In der Praxis wirkten sich die Zwangshypotheken wie eine Zusatzsteuer für Grundeigentümer aus. Da Immobilien bei Währungsreformen wertstabil bleiben, wurde durch diese Maßnahme versucht, die hierdurch begünstigten Grundeigentümer stärker zu belasten.

Also besser nicht verwechseln: der italienische Katasterauszug ist kein Grundbuchauszug und nur die notarielle Herkunftsurkunde macht rechtssichere Angaben.

Dies stellt einen wichtigen Faktor für das Eigentum dar und es erschwert oder verhindert erstmal den Zugriff auf die Rangfolge im Grundbuch nach deutschem Recht.

Somit kann nicht so einfach eine Grundbucheintragung seitens des Staates bezüglich einer Zwangshypothek erfolgen, da alleinig der Kaufvertrag den Eigentümer ausweist. Dies betrifft gleichermaßen Enteignungen und Lastenausgleich, die eine erhebliche Gefahr in Deutschland darstellen.

Wir werden die Entwicklung im Auge behalten und euch hier an dieser Stelle von Veränderungen in Kenntnis setzen.

Euer Recht

Hier findet Ihr in Zukunft weitere Informationen

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